AGBs

 

 
1. Allgemeines
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen sind nur nach Vereinbarung möglich und werden nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
 
2. Vertragsabschluß / Preise
Unsere Angebote sind - sofern schriftlich nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
Alle erstellten Angebote sind generell 10 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Unsere Preise verstehen sich in der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Währung. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
 
3. Rücktritt bei Verleih
Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Auftraggebers kann generell nur schriftlich erfolgen, die Kündigung ist ab dem Tage des Posteingangs in unserem Hause gültig. Folgende Fristen und Kosten sind festgesetzt:
Bei Kündigung bis zwei Wochen vor Veranstaltung entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei kurzfristigerer Kündigung hat der Auftraggeber 50% des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Sollte die Kündigung erst 36 Stunden vor Veranstaltung erfolgen, so hat der Auftraggeber den gesamten Preis zu bezahlen.
Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Konkurs, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten- gehören, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. In diesem Fall hat jede Partei die Ihr entstandenen Kosten selbst zu tragen.
 
4. Schadenersatz
Die Verantwortung für die Ausrüstung liegt während der gesamten Veranstaltung, sowie während der Auf- und Abbauphase, beim Auftraggeber. Er ist dafür verantwortlich, dass keine Unbefugten die Anlage benutzen. Sollte es zu einer Beschädigung oder zu einem Diebstahl kommen, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigung durch Dritte haftet der Veranstalter. Muss die Veranstaltung aus diesem Grund ausfallen, so kann der Auftraggeber keinerlei Forderungen an uns stellen, der vereinbarte Preis muss in voller Höhe vom Auftraggeber gezahlt werden. Sollte der Auftraggeber es wünschen, so werden wir uns um eine Versicherung für diesen Termin kümmern. Die Versicherungskosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Die Firma Burger Beschallung übernimmt keine Haftung für Schäden an den Räumlichkeiten und des umliegenden Geländes. Sofern diese nicht während des Auf- Abbaus durch eigenes Personal verursacht werden.
Bei Bedienung und Aufbau der Anlage durch den Auftraggeber, ist dieser für die sachgemäße Installation der Anlage verantwortlich. Die Firma Burger Beschallung übernimmt keine Verantwortung für Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhafte Installation fahrlässig verursacht werden.

5. GEMA

Die Firma Burger Beschallung übernimmt keine GEMA Gebühren. Die GEMA Anmeldung und die dafür entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

6. Sicherheitsvereinbarungen

Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Veranstalter.
Der Auftraggeber ist für eine ordnungsgemäße Absicherung der Bühne verantwortlich. Bei Open-Air Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen im Zelt hat der Auftraggeber für eine regendichte Überdachung von Bühne, PA, Lichttechnik und Mixer zu sorgen, diese Überdachung muss auch von der Seite her gegen Regen schützen. Wir behalten es uns vor bei nicht ausreichender Sicherung unsere Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Der Auftraggeber versichert, dass die elektrischen Anlagen des Auftrittsorts den neuesten Verordnungen der VDE entsprechen. Bei Nichtbeachtung trägt der Auftraggeber alle daraus resultierenden Kosten für eventuell entstandene Schäden. Generell behalten wir es uns vor, unsere Anlage jederzeit abzuschalten, falls Gefahr für Leib und Leben des Personals, bzw. Dritter besteht oder wenn unser Material in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet, die Firma Burger Beschallung kommt nicht für eventuell entstandene Geld- oder Sach-Einbussen beim Veranstalter auf.

7. Allgemeines

Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen insbesondere über die vereinbarten Preise. Hilfsmittel für einen einwandfreien Aufbau der Anlage sind vom Auftraggeber zu stellen. (Hierzu zählen vor allem Leitern, Hubwagen usw.) Sollten diese Hilfsmittel nicht dem aktuellen Stand der Technik genügen, behalten wir es uns vor unsere Anlage nicht aufzubauen. Der vereinbarte Preis muss auch dann vom Auftraggeber in voller Höhe beglichen werden. Eventuell entstehender zeitlicher Mehraufwand durch fehlende Hilfsmittel wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Falls vom Veranstalter Helfen gestellt werden, müssen diese beim Auf – Abbau nüchtern sein. 
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass er den Vertrag sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden hat und zu dieser Unterschrift berechtigt ist. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben in der Auftragsbestätigung werden wir unsere Anlage nicht in Betrieb nehmen.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnungen, Vorkasse oder Bar. Die wird schriftlich im Vertrag festgelegt. Rechnungen sind für uns spesenfreie zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Verzugszinsen orientieren sich an der gesetzlichen Regelung von derzeit 6%. Die Änderung der Zahlungsart auf Grund eines Kundenverschuldens berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis aufzurechnen.

9. Geschäftsform

Da es sich bei der Firma Burger Beschallung um ein Kleinstgewerbe handelt, kann auf der Rechnung keine Mehrwertssteuer ausgewiesen werden. Daher sind alle Preise ohne die gesetzliche Mehrwertssteuer. Das es sich bei der Firma Burger Beschallung um ein Kleinstgewerbe handelt wird auf der Rechnung nicht separat angegeben.
 
10. Teilnichtigkeiten
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
 
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
Tuttlingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
 
12. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert.

Stand: 28.05.2009